Das Land Schleswig-Holstein arbeitet derzeit an der Reform seines Kitagesetzes. Der Gesetzentwurf liegt bereits vor und ist auf der Homepage des Landes öffentlich einsehbar. Wir haben uns den Entwurf angesehen und mit Eltern, Elternvertretungen, Fachkräften und politisch Tätigen über die wichtigsten Punkte diskutiert. Neben vielen positiven Neuerungen im Gesetz bemängeln wir, dass die Benachteiligung einiger Gruppen nicht ausgeräumt und teilweise sogar verfestigt wurde.
Update 16.9.: Mittlerweile ist ein neuer Entwurf veröffentlicht und vom Kabinett verabschiedet: aktualisierter Gesetzentwurf vom 10.9.2019. Leider wurde an den wesentlichen Punkten, die wir Eltern uns wünschen, nichts verändert. Es heißt zwar in den Pressetexten z.B. immer "grundsätzliche Beschränkung auf 20 Schließtage", aber im Text des Gesetzesentwurfs wird das immernoch auf Kitas ab vier Gruppen beschränkt. Nun ist es an den Politikern, da nochmal nachzubessern.
Wann kommt mein Kind eigentlich in die Schule? Wie kann ich es anmelden? Was ist ein Kann-Kind? Kann ich mir die Grundschule selbst aussuchen? Muss ich mir einen Termin für die Schuleingangsuntersuchung holen? Fragen über Fragen ... Jedes Jahr werden die gleichen Fragen gestellt, jedes Jahr irren zahlreiche Vorschuleltern unwissend umher und versuchen Antworten zu finden - bei anderen Eltern und in ihren Kitas. Wir haben die häufigsten Fragen zusammengestellt und nach bestem Wissen für Lübecker Vorschuleltern beantwortet.
Am Samstag, den 25. Mai 2019 findet 15 Uhr unser Kennenlern- und Netzwerktreffen statt. Eingeladen sind Eltern, politisch Aktive sowie Interessierte, um sich zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf auszutauschen. Thematisch steht dieses Mal "Der ideale Kita-Alltag ... für Kinder, Erziehende und Eltern" im Mittelpunkt.
Das Familienministerium Schleswig-Holstein verbessert mit dem neuen KitaG die Geschwisterermäßigung für Eltern mit mindestens zwei Kindern in Krippe, Kita oder Kindertagespflege in Schleswig- Holstein. Ab dem 1. August 2020 sollen Familien für das erste dort betreute Kind 100 Prozent der Elternbeiträge zahlen, für das zweite Kind 50 Prozent und für alle weiteren Kinder fallen keine Beiträge mehr an. Dies wird für Familien mit mehreren kleinen Kindern zu einer deutlichen finanziellen Entlastung führen. Aber wo bleiben die Schulkinder?
Am Samstag, den 30. März 2019 findet 15 Uhr unser Kennenlern- und Netzwerktreffen statt. Eingeladen sind Eltern, politisch Aktive sowie Interessierte, um sich zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf auszutauschen. Besonderer Schwerpunkt ist dieses Mal das Thema Kindertagespflege.