FAQ für Vorschuleltern
25 JunWann kommt mein Kind eigentlich in die Schule? Wie kann ich es anmelden? Was ist ein Kann-Kind? Kann ich mir die Grundschule selbst aussuchen? Muss ich mir einen Termin für die Schuleingangsuntersuchung holen? Fragen über Fragen ... Jedes Jahr werden die gleichen Fragen gestellt, jedes Jahr irren zahlreiche Vorschuleltern unwissend umher und versuchen Antworten zu finden - bei anderen Eltern und in ihren Kitas. Wir haben die häufigsten Fragen zusammengestellt und nach bestem Wissen für Lübecker Vorschuleltern beantwortet.
Zeitpunkt der Einschulung
In welchem Jahr kommt mein Kind zur Schule?
Wenn das Kind zwischen dem 1.7. des Vorjahres und dem 30.6. des aktuellen Jahres sechs Jahre alt wird, wird es im August desselben Jahres eingeschult. Die Kinder sind also zum Zeitpunkt der Einschulung zwischen Anfang sechs bis Anfang sieben Jahre alt. Diese Regelung gilt für ganz Schleswig-Holstein.
Ganz konkret heißt das:
-> Das Geburtsdatum des Kindes liegt zwischen 1.7.2012 und dem 30.6.2013, dann wird es im Sommer 2019 eingeschult.
-> Das Geburtsdatum des Kindes liegt zwischen 1.7.2013 und dem 30.6.2014, dann wird es im Sommer 2020 eingeschult.
-> Das Geburtsdatum des Kindes liegt zwischen 1.7.2014 und dem 30.6.2015, dann wird es im Sommer 2021 eingeschult.
Die Einschulung ist immer am ersten Mittwoch nach den Sommerferien. Die nächsten Schulanfangs-Termine sind der 14.8.2019 und der 12.8.2020.
Was ist ein Kann-Kind?
Wenn das Kind zwischen dem 1.7. und 31.12. des laufenden Jahres sechs wird, ist es noch nicht schulpflichtig. Es kann aber als Kann-Kind auf Antrag der Eltern eingeschult werden. Das Kind ist dann zum Zeitpunkt der Einschulung zwischen fünfeinhalb und ganz knapp sechs Jahre alt. Alle Kinder, die also zum Beispiel zwischen dem 1.7.2014 und 31.12.2014 geboren wurden, sind für eine Einschulung 2020 nicht automatisch vorgesehen, können aber auf Antrag der Eltern 2020 eingeschult werden. Wenn ein Kann-Kind einfach noch ein Jahr im Kindergarten bleiben soll, müssen die Eltern nichts tun. Wenn es auf Elternwunsch in die Schule kommen soll, am besten frühzeitig an den Kindergarten wenden und an die Schule im Einzugsgebiet, damit der Prozess angestoßen werden kann.
Was sollte mein Kind bis zur Einschulung können?
Muss mein Kind Schleifen binden können? Sollte es seinen Namen schreiben können? Stillsitzen? Wie gut muss es deutsch können? Darauf gibt es keine absoluten Antworten, aber es gibt Anhaltspunkte, die zum Beispiel im Flyer „Fit für die Schule“ der Marienschule nachzulesen sind. Die Kitas wissen das auch.
Wie kann ich mein schulpflichtiges Kind noch ein Jahr zurückstellen lassen?
Eine Zurückstellung ist eigentlich nicht vorgesehen. Häufiger wird die Eingangsphase der Grundschule auf drei statt zwei Jahre gestreckt. Es gibt aber in folgenden Fällen die Möglichkeit einer Beurlaubung für ein Jahr:
-> langfristige, schwere Erkrankung oder Rekonvaleszenz
-> Frühgeburt vor 37. SSW
-> psychosoziale Belastungssituation
Der Antrag auf Beurlaubung ist bei der zuständigen Grundschule zu stellen. Das Schulamt entscheidet dann unter Berücksichtigung von weiteren Gutachten und Stellungnahmen u.a. vom Gesundheitsamt. Mehr Infos stehen im Erlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft.
Wichtig ist, dass ihr die Kita rechtzeitig informiert, was ihr plant, damit der Kita-Platz für ein weiteres Jahr freigehalten wird. Die Kita berechnet ja anhand der Vorschulkinder die freiwerdenden Plätze und besetzt diese mit jüngeren Kindern nach. Die Verträge werden oft schon Monate vorher gemacht, also sprecht mit eurer Kita-Leitung.
Wahl der Schule
Auf welche Schule wird mein Kind gehen?
Jede Grundschule hat ihren eigenen Einzugsbereich. Es gibt in Lübeck circa 40 Grundschulen, sie sind in der Schuldatenbank aufgelistet. Viele Schulen haben pädagogische Schwerpunkte oder Besonderheiten, für Details schaut ihr am besten auf die Homepages der Schulen. Die Lübecker Nachrichten haben auch eine eigene Übersichtsseite der Grundschulen mit einer Auflistung der Besonderheiten, Schülerzahlen und Kontaktdaten.
Die Grundschulen bekommen im September eine Liste vom Einwohnermeldeamt, welche Kinder im Einzugsgebiet der jeweiligen Grundschulen wohnen. Die Schulen schreiben dann die Familien per Brief an. Eine Übersicht, welche Straßen ganz konkret zu welcher Schule gehören, haben wir leider nicht gefunden. (Wenn jemand einen Hinweis dazu hat, gern her damit.) Auf jeden Fall bekommt jedes schulpflichtige Kind einen Platz in der zugeordneten Schule. Wenn ihr vielleicht gerade umgezogen seid, kann es etwas dauern, aber der Brief wird euch finden :)
Kann man sich als Eltern die Schulen vorher ansehen?
Es gibt an den meisten Schulen einen Infoabend oder -nachmittag. Die Termine dafür gibt es meistens im September/Oktober auf LN-Online, auf hl-live.de und auf den Homepages der Schulen. Einige Schulen bieten einen Elternabend an, andere einen Tag der offenen Tür mit Kinderprogramm, das veranstaltet jede Schule individuell. Kurz vor den Sommerferien im Jahr der Einschulung gibt es dann noch den sogenannten "nullten" Elternabend. Hier gibt es alle wichtigen Infos zum Ablauf der Einschulung, den nötigen Materialien, den Lehrern usw.
Besuchen die Kinder die Schulen vorher?
Es gibt häufig Kooperationen mit den Kindergärten in der Nachbarschaft. Einige Kitas organisieren, dass die Vorschulkinder die nächstgelegene Schule einmal besuchen können. Das ist dann aber nicht zwingend die Schule, auf die alle Kinder gehen werden. Einige Kitas kommen auch regelmäßig im Rahmen des Projekts Schulminis zum Vorschulunterricht. Manche Schulen bieten Flohmärkte an oder ein Sommerfest, das ist auch immer eine gute Möglichkeit einen Einblick in die Räumlichkeiten zu bekommen. Oft gibt es auch Theaterstücke o.ä. extra für Kitakinder. Einfach mal nachfragen und die Augen und Ohren offen halten.
Was muss ich tun, wenn mein Kind auf eine andere Schule gehen soll?
Wenn das Kind auf eine andere Schule gehen soll, dann müsst ihr als erstes zur Anmeldung der Schule gehen, von der ihr Post bekommen habt. Am besten an den ersten Tagen des Anmeldezeitraums. Dort sollte man dann den Wunsch nach Schulwechsel anbringen. Dafür gibt es ein Formular mit Stempel von der Schule. Mit diesem Formular geht ihr dann zu eurer Wunschschule und meldet euch dort an bzw. bewerbt euch um einen Platz. Sollte es an der Wunschschule mehr Anmeldungen geben als Plätze, entscheiden die Schulen selbst, wer die Plätze bekommt und informieren dann die Eltern entsprechend.
Was muss ich tun, wenn mein Kind auf der anderen Wunschschule keinen Platz bekommt?
Wenn es auf der Wunschschule nicht geklappt hat, muss die Schule im Einzugsgebiet immernoch einen Platz freihalten. Dann müsst ihr euch also mit der Ablehnung wieder an die ursprüngliche Schule wenden, auch wenn dann die Anmeldefrist natürlich schon längst verstrichen ist.
Was muss ich vor dem Schulanfang tun?
Wie läuft der Prozess der Schulanmeldung?
Jede Grundschule schreibt im Herbst des Vorjahres alle Kinder aus ihrem Einzugsgebiet per Post an und lädt sie zur Schulanmeldung ein. Das passiert automatisch, die Eltern müssen sich nicht vorher bei der Schule melden, sondern einfach nur den Brief abwarten. Es gibt einen Anmeldezeitraum von circa zwei Wochen, in dem man ins Schulbüro kommen kann. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, vergeben einige Schulen auch feste Termine in diesem Anmeldezeitraum. Ob das Kind zu diesem Anmeldetermin mitkommen soll oder nicht, variiert von Schule zu Schule.
Was ist, wenn ich im Anmeldezeitraum nicht kann?
Wenn ihr in diesem Anmeldezeitraum nicht in Lübeck seid, gibt es auch die Möglichkeit danach noch ins Schulbüro zu kommen. Sicherheitshalber empfiehlt es sich aber, in der Schule anzurufen und einen Termin abzustimmen.
Wie kann ich mein Kann-Kind zur Schule anmelden?
Ein Kann-Kind wird nicht automatisch angeschrieben. Es empfiehlt sich, bei der Schule anzurufen und im Anmeldezeitraum vorbeizukommen. Es ist hilfreich, vorher mit der Kita zu sprechen. Eine Begutachtung wird an verschiedenen Stellen dann auch noch erfolgen.
Was muss ich zur Anmeldung in der Schule mitbringen?
Es sind eine Menge Unterlagen zur Schulanmeldung nötig. Eventuell variiert das von Schule zu Schule, aber meistens sind es:
-> Geburtsurkunde
-> Passfoto (meist freiwillig)
-> Schuleingangsprofil (SEP) des Kindergartens
-> ggf. Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht
-> Personalausweis der Eltern
-> Anmeldebogen der Schule (bekommt man per Post mit der Einladung zur Anmeldung oder zum Teil auch auf der Homepage der Schule)
Die Bestätigung der Schule bekommt man teilweise recht spät, manchmal erst kurz vor den Sommerferien. Dann kommt wieder ein Brief mit den Infos zur Einschulungsfeier, der Einladung zum nullten Elternabend noch vor der Einschulung und eventuell schon der Materialliste.
Was ist ein Schuleingangsprofil (SEP)?
Das Schuleingangsprofil (SEP) ist ein Beobachtungsbogen, den die Kita bis zu den Herbstferien des Vorjahres ausfüllt. Darin werden der Entwicklungsstand und die Fähigkeiten des Kindes in folgenden Bereichen beurteilt:
-> Sprache und Sprechfähigkeit
-> Sozialverhalten und Emotionalität
-> Motorik
-> Wahrnehmung und Denken
-> Lern-, Spiel- und Beschäftigungsverhalten
Oft gibt es bei Übergabe des SEPs ein Elterngespräch in der Kita. Außerdem enthält es Informationen zu bisherigen Fördermaßnahmen, sofern vorhanden. Ziel ist es, aufzuzeigen, wo das Kind noch vor Schuleintritt Unterstützung benötigt und diese auch noch zu organisieren. Die Schulen nutzen das SEP zur ersten Einschätzung des Kindes. Es ist aber nicht verpflichtend, das SEP bei der Schule abzugeben. Bei Bedarf kann die Schule schon Monate vor der Einschulung den Kontakt zum Kind und seinen Eltern herstellen und weitere Beratung bzw. Förderung veranlassen. Auf der Kita-Seite der Stadt Lübeck gibt es das SEP-Formular von 2016 als PDF zum Download.
Was ist das Lübecker Schulspiel (LSP)?
Viele Schulen veranstalten für alle oder auch nur einige Kinder ein verpflichtendes Schulspiel. Zu diesem Termin kommt das Kind mit einem Elternteil und wird dann aber mit einer Lehrkraft und weiteren Kindern in einer kleinen Gruppe für einen Zeitraum von ein bis zwei Stunden spielerisch beobachtet. Die Kinder bekommen Aufgaben gestellt und die Schule macht sich dann anhand der Bewältigung ein eigenes Bild vom Verhalten und den Fähigkeiten des Kindes. Resultat kann zum Beispiel wieder eine Empfehlung für bestimmte Fördermaßnahmen sein, die noch vor Schulbeginn starten sollten.
Muss ich mein Kind zur Schuleingangsuntersuchung anmelden?
Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Vorschulkinder. Alle Eltern werden direkt vom Amt angeschrieben und zum Untersuchungstermin eingeladen. Nur wenn der Termin nicht passt, muss man sich dort melden. 2018 gab es einen Personalengpass im Gesundheitsamt Lübeck, das sollte jedoch mittlerweile wieder behoben sein. Die Einladungen kommen verteilt zwischen November und Juni, also teilweise recht knapp vor Schulanfang. Die Ergebnisse werden dann an die Schule übermittelt.
Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:
-> gelbes Vorsorgeheft mit den U-Untersuchungen
-> Fragebogen aus der Einladung
-> Schuleingangsprofil (SEP) der Kita
-> Impfausweis
Ort der Untersuchung ist das Gesundheitsamt in Lübeck, Sophienstraße 2-8.
Was ist eine Brückenlehrkraft?
Die Brückenlehrkraft berät die Kitas und die Eltern. Sie beobachtet bei Bedarf einzelne Kinder in der Kita oder beim Schulspiel und berät dann über mögliche Fördermaßnahmen. Sie sichtet oft gemeinsam mit der Schulleitung die Schuleingangsprofile der angemeldeten Kinder.
Kooperationsvereinbarung Kita - Schule
Viele Kitas und Schulen haben eine Kooperationsvereinbarung für eine verpflichtende Zusammenarbeit abgeschlossen. Viele Kitas nehmen auch am Projekt Schulmini teil. Darin besuchen die Vorschulkinder einmal pro Woche die Grundschule für zwei spielerische Unterrichtsstunden mit schulischen Elementen. Fragt einfach mal in eurer Kita nach. Die meisten Kitas haben auch noch ein eigenes Vorschulprogramm, wie zum Beispiel besondere Ausflüge mit den Vorschulkindern, eigene Projekte, Vorschularbeitsblätter usw.
Betreuung vor und nach dem Unterricht
Wo kann ich mich über die Betreuung am Nachmittag und in den Ferien informieren?
Die meisten Grundschulen bieten eine kostenpflichtige Betreuung der Kinder am Nachmittag an. Bis zu welcher Uhrzeit die Betreuung angeboten wird, ist an jeder Schule anders. Einige Schulen haben auch eine Frühbetreuung, zum Beispiel ab 7 Uhr. Genaue Infos darüber mit den Zeiten, Kosten und Inhalten findet ihr meistens auf der Homepage der Schule. Organisiert wird diese Betreuung hauptsächlich durch freie Träger. Alternativ gibt es noch einige wenige Hortplätze in den Kitas oder auch Angebote der Kindertagespflege für Schulkindbetreuung. Über 30 Grundschulen arbeiten mittlerweile nach dem Prinzip “Ganztag an Schule”. Es gibt die Möglichkeit der Sozialermäßigung und meistens auch eine Geschwisterermäßigung, wenn weitere Kinder der Familie woanders auch in der Betreuung sind. Weitere Infos gibt es auf der Webseite der Stadt zur Schulkindbetreuung. Auch hier gibt es Schließtage in den Ferien, wo keine Kinderbetreuung stattfindet. Oft ist die Betreuungszeit in den Ferien auch verkürzt, hier am besten direkt nachfragen.
Wo kann mein Kita-Kind in den Wochen vor dem Schulanfang betreut werden?
Das Kitajahr endet stets am 31. Juli. Der Schulanfang ist jedoch erst im August, manchmal auch erst Ende August. Theoretisch kann das Kind dann ab 1.8. bereits in die Ferienbetreuung der Grundschule oder in den Hort gehen. Problematisch wird es, wenn sich die Schließzeiten der beiden Einrichtungen nicht überlappen, sondern nacheinander stattfinden. Im schlimmsten Fall müssen Eltern sechs Wochen ohne Betreuung überbrücken. In diesem Fall lohnt es sich, mit der Kita und der Schul-Betreuung zu sprechen. Kann das Kind evtl. nach der Schließzeit nochmal ein paar Tage in die Kita kommen? Oft sind die Plätze der Schulanfänger alle ab dem 1.8. schon wieder mit neuen Kindern belegt und dann wäre die Gruppengröße überschritten. Vielleicht fängt aber ein Kind später mit der Eingewöhnung an und es kann eine Ausnahmeregelung vereinbart werden? Oder kann eine Notbetreuung in einer anderen Kita organisiert werden? Gibt es bei der Schul-Betreuung eine Alternative? Auf jeden Fall hat das Kind einen Anspruch auf Betreuung bis zum letzten Tag vor dem Schulanfang. Die Einschulung in Schleswig-Holstein findet am 14.8.2019 bzw. am 12.8.2020 statt.
Alle Informationen sind ohne Gewähr. Wir danken der Kita St. Marien, die auf einem Vorschul-Elternabend im Juni 2019 in Kooperation mit anderen Kitas der Innenstadt umfassend zum Thema Übergang Kita - Schule informiert hat. Die restlichen Infos entstammen eigener Recherche. Sollten Informationen nicht richtig sein oder sich Neuigkeiten ergeben haben, kontaktiert uns unter post@elternstimme.org.