Gute Nachrichten für Eltern in Lübeck: Die mit der Kita-Reform novellierte Geschwisterermäßigung wird ab 1.8.2020 auch für Schulkinder in der Nachmittagsbetreuung in Hort und Ganztag gelten. Das ist eine große Entlastung für Familien mit mehreren kleinen Kindern.

Was heißt das für uns?

Zum 01.08.2020 tritt in Schleswig-Holstein mit der Teileinführung des Kita-Reformgesetzes eine neue Regelung zur Geschwisterermäßigung in Kraft. Die Regelung sieht vor, dass Familien, die mehrere Kinder in Betreuungseinrichtungen haben, für das älteste Geschwisterkind den vollen Betreuungssatz bezahlen. Für das zweite Kind werden 50 % des Betreuungsentgeltes fällig; alle weiteren Geschwister werden kostenfrei betreut. Landesweit gilt diese Regelung für Kinder in vorschulischen Betreuungseinrichtungen, d. h. Kita, Krippe und Kindertagespflege. In der Sitzung der Lübecker Bürgerschaft am 25.06.2020 wurde nun beschlossen, dass die Ermäßigungsregelung auch für Schulkinder gelten wird. Für Familien mit Schulkindern ist das eine große Entlastung. “Ohne Geschwisterermäßigung würde ich einfach nur noch arbeiten, um die Betreuung zu bezahlen”, so M. L.

Seit Bekanntwerden der Pläne zur Änderung der Geschwisterermäßigung im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses im letzten Jahr hatten wir uns gemeinsam mit der Kreiselternvertretung dafür stark gemacht, die Schulkinder in die Neuregelung einzubeziehen. Die bisher gültige Regelung in Lübeck gewährt eine Ermäßigung für die älteren betreuten Geschwisterkinder in einer Familie. Die Neuregelung ermäßigt jüngere Geschwisterkinder. Ohne Einbeziehung der Schulkinder hätte dies aber in vielen Fällen für die Familien Mehrkosten bedeutet, da mit Einführung des neuen Kitagesetzes das vom Land gezahlte Krippengeld in Höhe von 100 € pro Monat entfällt. “Von der neuen Geschwisterermäßigung werden wir über die Jahre stärker entlastet als bisher durch das Krippengeld”, freut sich Frauke Kerlin.

Mit diesem Beschluss zur finanziellen Entlastung von Familien übernimmt Lübeck eine Vorreiterrolle in Schleswig-Holstein. Es ist wünschenswert, dass die anderen Kommunen diesem Beispiel folgen. Lou Arndt resümiert: “Die Einbeziehung der Schulkinder in die Geschwisterermäßigung ist ein wichtiges und wertschätzendes Zeichen an die Familien und ein Schritt in Richtung der notwendigen Entlastung der Familien. Weiter so!

Wir sagen danke!

Mit dieser Schultüte haben wir uns im Namen aller Lübecker Eltern stellvertretend bei Frau Senatorin Weiher, den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses und allen anderen bedankt, die sich dafür eingesetzt haben, dass die Geschwisterermäßigung auf betreute Schulkinder ausgeweitet wird. Das ist wirklich eine Entlastung für Familien mit mehreren Kindern. Siehe das Beispiel der Familie von Jenny Scharfe mit zwei Hortkindern und einem Krippenkind. Sie hätten sonst für alle drei Kinder den vollen Beitrag gezahlt und wären bei 824 Euro monatlich inkl. Verpflegungskosten gelandet. Dank der Lübecker Regelung zur Geschwisterermäßigung sind es dann 461 Euro pro Monat Betreuungs- und Verpflegungskosten.

Wir hoffen, dass das Lübecker Modell eine Vorbildwirkung für ganz Schleswig-Holstein hat und andere Kommunen nachziehen.

Vorheriger Eintrag Nächster Eintrag