Der Landtag von Schleswig-Holstein hat im Dezember 2019 die KiTa-Reform beschlossen. Jetzt heißt es für uns aufpassen, dass die zur Verfügung gestellten Gelder auch da ankommen, wo sie hin sollen: in den KiTas und bei den Kindern.
KiTa-Reform - was steht drin
Hier findet ihr den Gesetzestext, so wie er beschlossen wurde. Ab 1. August 2020 soll das Gesetz gelten. Lest mal rein, meist finden sich die Feinheiten im Kleingedruckten.
Das bedeutet die KiTa-Reform für Lübecker Eltern
Die wichtigsten Auswirkungen:
Elternbeiträge
Die Elternbeiträge werden gedeckelt. Maximal möglich sind dann für Kinder unter 3 Jahren 7,21 Euro und für Kinder über 3 Jahren 5,66 Euro pro wöchentlicher Betreuungsstunde. Das Krippengeld von 100 Euro pro Monat fällt weg. Im Gegenzug haben die freien Träger in Lübeck bereits jetzt angekündigt (siehe LN-Artikel unten), dass das Verpflegungsgeld deutlich erhöht werden wird. Unterm Strich würde das für viele Eltern eine höhere monatliche Belastung bedeuten, wenn die Lübecker Politik da nicht gegensteuert.
Geschwisterermäßigung
Bisher gab es in Lübeck für ältere Kinder in Betreuung Geschwisterrabatt. Jetzt dreht sich die Reihenfolge laut Gesetz um: Das zweitälteste Kitakind einer Familie bekommt demnächst 50 % Ermäßigung. Wer sogar drei Kinder gleichzeitig in der Betreuung hat, profititert von 100 % Rabatt für das jüngste Kind. Schulkinder zählen dabei nicht mit. Im Lübecker Jugendhilfeausschuss wurde jedoch zugesichert, dass es in Lübeck auch weiterhin Geschwisterermäßigung für betreute Grundschulkinder gibt. Siehe dazu das Protokoll zu TOP Ö7.1 vom 22.08.2019:
"Herr Jürgensen teilt zu den Auswirkungen der Kitagesetz-Reform des Landes Schleswig-Holstein mit, dass die HL im Rahmen von Ganztag an Schule als freiwillige Leistung eine Geschwisterermäßigung gewähre und dies auch weiterhin analog zum zum neuen KitaG erfolgen werde. Es gäbe zudem allerdings noch ungefähr 100 Hortplätze, die durch das neue Kitagesetz in Bezug auf Geschwisterermäßigung nicht berücksichtigt würden und nicht alle dieser 100 Hortkinder hätten Geschwister, es seien also nur sehr wenige Hortkinder, für die die HL die Geschwisterermäßigung überhaupt freiwillig leiste müsse. Herr Jürgensen versicherte, dass die HL für die wenigen verbliebenen Hortplätze eine Geschwisterermäßigung als freiwillige Leistung erbringen werde. Auf Nachfrage von Frau Schulte-Ostermann führte Herr Jürgensen aus, dass die Geschwisterermäßigung jetzt und in Zukunft in beide Richtungen gelten würde – sie gelte für die älteren und jüngeren Geschwister. Das heißt, das zweite Kind bekommt in Kindertageseinrichtung (Hort, Elementar und/oder Hort), Kindertagespflege oder Betreuter Grundschule die 50%-Ermäßigung nach dem neuen KitaG, ab dem dritten Kind gäbe es 100% Ermäßigung, wenn ein älteres Geschwisterkind in Hort, Betreute Grundschule oder Kindertagespflege gehe."
Offizielle Beschlüsse gibt es dazu noch nicht - Stand heute 9.1.2020.
Schließtage
Kitas mit bis zu drei Gruppen dürfen 30 Tage pro Jahr schließen. Größere Kitas 20 Tage, in den Sommerferien laut Gesetz höchstens drei Wochen. Maximal drei Tage davon dürfen außerhalb der Schulferien liegen. Für Lübeck gilt weiterhin der Bürgerschaftsbeschluss von maximal 20 Schließtagen und davon höchstens zwei Wochen in den Sommerferien - verpflichtend für alle städtischen Kitas, freiwillig für alle freien Träger. Das Budget für das zusätzlich notwendige Personal wird den Trägern jedoch von der Hansestadt Lübeck zur Verfügung gestellt. Auch die Betreuten Grundschulen in Lübeck sollen maximal 20 Tage im Jahr schließen.
Wie geht es jetzt weiter
Wichtig ist jetzt vor allem, dass die Lübecker Politik dafür sorgt, dass die Gelder aus der Kitareform auch tatsächlich zum Qualitätsausbau in den Kitas eingesetzt werden. Es wurde außerdem versprochen, die Geschwisterermäßigung für Schulkinder beizubehalten und die Elternbeiträge nicht anzuheben. Wir erwarten, dass diese Versprechen gehalten werden. Keine Familie und keine Kita darf schlechter gestellt werden.
Die bereits gestellten Anträge zur KiTa-Reform, die bisher immer vertagt worden, werden jetzt wieder auf die Agenda des Jugendhilfeausschusses kommen. Wir sind der Meinung, dass es nicht sein kann, dass so viele zusätzliche finanzielle Mittel vom Bund und vom Land an die Kommunen gegeben werden und davon nichts oder nur wenig in den KiTas und bei den Kindern ankommt. Im Idealfall steigt die Qualität und die Elternbeiträge sinken. Für uns wird sich der Erfolg der Kitareform an den zukünftigen Rückmeldungen von Eltern, Mitarbeitenden und nicht zuletzt den Kindern bemessen. Wird es weniger Familien geben, die verzweifelt Betreuungsplätze suchen? Weniger Mitarbeitende, die wegen Burnout dauerkrank sind? Werden I-Kinder zukünftig unkompliziert in Regelkitas betreut? Verbessert sich die Situation in der Kindertagespflege? Werden Familien finanziell entlastet? Wir werden das aufmerksam verfolgen.
Interessant wird auch, ob die Passagen im Gesetzestext nun auch in die Realität umgesetzt werden: ganzjährige Aufnahme in die Kitas und eine funktionierende Vertretung für die Kindertagespflege. Es wäre längst überfällig!