In Schleswig-Holstein wurde in dieser Woche verkündet, die Maskenpflicht im Unterricht für weitere drei Wochen zu verlängern. Eine Begründung, die über die allgemeine Feststellung, dass die Pandemie noch nicht vorbei sei, hinausgeht, blieb dabei aus. Wir fragen uns nach der Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht an Grundschulen.
Masken an Grundschulen nicht ohne Nachteile
Die Maskenpflicht betrifft ältere und jüngere Schülerinnen und Schüler unterschiedslos. Schleswig-Holstein ist damit eines der wenigen Bundesländer in Deutschland, das auch eine Maskenpflicht für Grundschülerinnen und Grundschüler im Unterricht vorschreibt. In anderen inner- und außereuropäischen Ländern ist die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler im Unterricht eher die Ausnahme. Hierzulande müssen die Grundschulkinder teilweise sogar im Sportunterricht eine Maske tragen. Dass es sich bei dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung um eine Maßnahme handelt, die Kinder in ihrem körperlichen Wohlbefinden beeinträchtigt, wird seit Monaten von Politikerinnen und Politikern in Schleswig-Holstein billigend in Kauf genommen. Hinzu kommt, dass der Spracherwerb bei Kindern im Grundschulalter noch nicht abgeschlossen ist. Im Spracherwerb ist auch die Mimik des Gesprächspartners wichtig. Diese wird aber durch die Maske größtenteils verdeckt. Auch die Verständlichkeit des Gesprochenen ist eingeschränkt. Dies könnte längerfristig besonders für Kinder, die Deutsch als zweite Sprache erwerben, problematisch sein.
Wichtiges Mittel, um Infektionen zu vermeiden - aber wie verhältnismäßig sind Masken bei Kindern?
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist in der Pandemie zweifellos ein wichtiges Mittel, um Infektionen zu vermeiden. Bei Grundschulkindern aber, die zweimal wöchentlich getestet werden, sollte besonders sorgfältig abgewogen werden, ob diese Maßnahme noch gerechtfertigt ist. Dies gilt besonders angesichts einer hohen Impfquote in Schleswig-Holstein.
In die Diskothek ohne Maske - aber nicht in die Grundschule?
Statt Modellprojekten, in denen Erwachsene in Diskotheken ohne Abstand und Maske ausgelassen feiern dürfen, fordern wir deshalb Projekte, in denen Kinder in der Grundschule ohne Maske zusammenkommen dürfen. Außerdem fordern wir von der Regierung eine klare und verlässliche Aussage darüber, anhand welcher Kriterien (wie Inzidenz, Impfquote, Hospitalisierungen) festgelegt wird, wann die Maskenpflicht an Grundschulen in Schleswig-Holstein ausgesetzt werden kann.
Keinesfalls darf dieser Zustand zur neuen Normalität werden! Kinder waren von Beginn an besonders stark durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie betroffen – die Politik ist es ihnen schuldig, dass dies nicht so bleibt!